Für Eine Bürgerstadt:

Halberstadt
geht stiften

FAQ

Ja, das ist ihre Entscheidung.

Nein, die Bürgerstiftung ist ausschließlich ihren eigenen Zielen und Zwecken verpflichtet.

Das ist möglich. Laut Satzung verwaltet die Stiftung aber keine Immobilien oder andere Besitztümer. Gemeinsam mit dem Stifter wird über die Art der Verwertung des gestifteten Gutes entschieden.

Gründungsstifter:innen haben mit ihrer Unterzeichnung des Stiftungsgeschäftes die Bürgerstiftung ins Leben gerufen. Zustifterinnen oder Zustifter sind Bürger:innen, Institutionen oder Unternehmen, die fortan mit  einem selbst gewählten Betrag  zur Erhöhung des Grundstockvermögens beitragen.

Kontakt

Postanschrift:
Kleine Straße 44
OT Aspenstedt
38820 Halberstadt

Telefon: 039427 348
info@buergerstiftung.online

Presse

Postanschrift:
Werner Reinhardt
Kleine Str. 44
38822 Aspenstedt
Telefon: 039427348
info@buergerstiftung.online

Die Halberstädter Bürger Stiftung ist in das Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt unter der Registernummer LSA-11741-274 eingetragen.

Konto:
Halberstädter Bürger Stiftung | Harzsparkasse
DE08 8105 2000 0901 0310 97 | NOLADE21HRZ

Grundstock:

50.000,00 Euro

Zustiftung:

1.000,00 Euro

Kapitalvermögen:

53.041,82 Euro