Für Eine Bürgerstadt:

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Bei Zustiftungen handelt es sich um Gelder, die im Rahmen der Stiftungszwecke, wie in der Satzung festgeschrieben, angelegt werden und die für die dauerhafte Aufstockung des Stiftungsvermögens der Bürgerstiftung bestimmt sind. Sie werden nicht angetastet, nur der Ertrag wird für die Stiftungszwecke verwendet. Den Kapitalstock kontinuierlich aufzubauen, ist ein wesentliches Element des Wirkens der Akteure der Bürgerstiftung, um künftig ein solches Kapitalvermögen zu erreichen, das es ermöglicht, aus den Zinserträgen auf Dauer gute Projekte fördern zu können.

Zustifter sein
Mit einer Zustiftung gelten Sie als Zustifter/in. Der Name des Zustifters/in wird, das Einverständnis vorausgesetzt, auf der Webseite der „Halberstädter Bürger Stiftung“ veröffentlicht.

Zustifter/in können Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen werden.

Geldzuwendung Stiften
Menschen verzichten anlässlich von Jubiläen oder Geburtstagen auf Sachgeschenke und bitten um Geldzuwendungen, die sie für gute Zwecke an die „Halberstädter Bürger Stiftung“ weitergeben und stiften können.

Bürgerstiftung als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Für alle Zuwendungen stellt die „Halberstädter Bürger Stiftung“ Zuwendungsbescheide zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Postanschrift:
Werner Reinhardt
Kleine Str. 44
38822 Aspenstedt
Telefon: 039427348
info@buergerstiftung.online

Die Halberstädter Bürger Stiftung ist in das Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt unter der Registernummer LSA-11741-274 eingetragen.

Konto:
Halberstädter Bürger Stiftung | Harzsparkasse
DE08 8105 2000 0901 0310 97 | NOLADE21HRZ

Grundstock:

50.000,00 Euro

Zustiftung:

1.000,00 Euro

Kapitalvermögen:

53.041,82 Euro